Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Schienenfahrzeugen beteiligt sind, müssen schriftlich (mindestens) einen Gefahrgutbeauftragten* bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur tätig werden, wer über einen gültigen Schulungsnachweis für den betreffenden Verkehrsträger verfügt. Die Teilnahme an der Grundausbildung schafft hierfür die Voraussetzung.
Abschluss: Teilnahmebestätigung d. DEKRA Akademie zur Vorlage bei d. IHK zur Anmeldung für d. Prüfung. Nach bestandener Prüfung erteilt d. IHK einen Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter, der zur Wahrnehmung d. Aufgaben d. Gefahrgutbeauftragten berechtigt.
Gültig: 5 Jahre ab Datum der Prüfung
Zielgruppe: Personen, die zum Gefahrgutbeauftragten* bestellt werden sollen, speziell in Verbindung mit dem Verkehrsträger Schiene.
Voraussetzungen: Besuch des Seminars "Grundausbildung Gefahrgutbeauftragter: erster Verkehrsträger.
Rechtliche Grundlage: § 3 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
Sonstiges Merkmal: | Gefahrgutbeauftragte/r [Tätigkeit] i |
Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:
Zeiten | Dauer | Art | Preis | Ort, Bemerkungen | Ang.-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
15.11.18 08:00 - 16:00 Uhr |
1 Tag | ![]() Do. |
297 € Brutto - Im Anschluss kann die Prüfung nach eigener Anmeldung vor der IHK abgelegt werden (die Prüfungsgebühren sind selbst zu tragen). |
Ernst-Boehe-Str. 23 67059 Ludwigshafen Kursort: DEKRA Akademie Ludwigshafen |
321.61.08.00088 |